Das betäubungslose Schlachten von Tieren ist in Hessen nur erlaubt, wenn der Antragsteller darlegen kann, dass er zwingenden Religionsvorschriften nachkommen muss.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.05.2004)
Die radikalislamischen Taliban-Milizen, die Kabul vor einem Jahr erobert haben und zwei Drittel Afghanistans beherrschen, haben in ihrem Herrschaftsgebiet eine rigorose Auslegung der islamischen Religionsvorschriften durchgesetzt.
( Quelle: Welt 1997)