Wegen eines abgestorbenen Motors beim Start hatten die Rennkommissare Schumacher reglementsgemäß ans Ende des Feldes zurückgestuft, der Titel war damit praktisch schon verloren.
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Schnelle Rundenzeiten im Training und späte Tankstopps im Rennen hatten die Rennkommissare misstrauisch gemacht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.04.2005)
"Das ist mir alles unverständlich", sagt Willi Weber, denn "die Rennkommissare haben es in Jerez vor Ort eindeutig als einen Rennunfall bezeichnet".
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Williams-BMW hatte Einspruch gegen Schumachers Bestrafung durch die Rennkommissare eingelegt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.08.2003)
Das Berufungsgericht muss in den Fällen entscheiden, in denen Teams gegen ein Votum der drei Rennkommissare bei einem Grand Prix Einspruch erheben.
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