Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, darf seinen Modernisierungs- und Renovierungsaufwand bis zu insgesamt 22 500 Mark als sogenannte Vorkosten steuersparend geltend machen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Deutlichere Angaben zum finanziellen Renovierungsaufwand werden dagegen bei einem Objekt im Städtchen Owen/Teck gemacht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)