Und wenn die Beschäftigten zwangsläufig geringere Abgaben zahlen, müssen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung praktikable Übergänge gefunden werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
In der ehemaligen DDR steigt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf monatlich 3000 Mark und für die Krankenversicherung auf 2250 Mark.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)