Die beitragslosen Zurechnungszeiten haben sich bei der Rentenberechnung nach Maßgabe des früheren DDR-Rentenrechts nur in wesentlich geringerem Umfang ausgewirkt als nach der Rentenangleichung zum 1. 7. 1990 und den nachfolgenden Rentenanpassungen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)