Rentenangleichungsgesetz

  1. Dort ist bestimmt, daß das Rentenangleichungsgesetz der DDR mit einigen Maßgabeänderungen, welche die Regelung des hier zur Prüfung gestellten § 26 I 2 des genannten Gesetzes nicht betreffen, "in Kraft bleibt". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)