Rentenbetrag

  1. Den auf diese Weise ermittelten Rentenbetrag kann der Arbeitgeber als Ausgangswert für das Abzugsglied bei der Bemessung der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ansetzen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Sie erhöhen jedoch nicht mehr den Rentenbetrag, sondern können nur noch dazu dienen, die Anwartschaft auf eine Rente zu erhalten. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) und die Sozialdemokraten pochten darauf, den Rentenbetrag von 19,1 auf 19,5 Prozent zu erhöhen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 05.11.2002)