Den auf diese Weise ermittelten Rentenbetrag kann der Arbeitgeber als Ausgangswert für das Abzugsglied bei der Bemessung der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ansetzen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Sie erhöhen jedoch nicht mehr den Rentenbetrag, sondern können nur noch dazu dienen, die Anwartschaft auf eine Rente zu erhalten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD) und die Sozialdemokraten pochten darauf, den Rentenbetrag von 19,1 auf 19,5 Prozent zu erhöhen.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 05.11.2002)