Als Geschäftsführer eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers ist natürlich auch mir sehr wohl bekannt, in welcher Weise diese Rechtsform mißbräuchlich genutzt wird.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Im Rahmen des beleglosen Datenträgeraustausches genügt heute die Angabe der Rentenversicherungsnummer und des Rentenversicherungsträgers."
( Quelle: Meine erfolgreiche Bewerbung von A-Z, UB Media)