Auszahlungen der gesetzlichen Rente unterliegen dagegen von 2005 an zunächst zu 50 Prozent einer Besteuerung; die volle Besteuerung ist erst für Rentnerjahrgänge, die 2040 in den Ruhestand gehen, geplant.
( Quelle: N-TV Online vom 30.04.2004)
Der steuerpflichtige Teil der Rente erhöht sich schrittweise für die nachfolgenden Rentnerjahrgänge.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.11.2004)