Rentnerjahrgang
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Der steuerpflichtige Anteil wird künftig für jeden neuen Rentnerjahrgang schrittweise erhöht.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.05.2004)
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Aber es ist nahezu ausgeschlossen, dass diese Erwartung für jeden einzelnen künftigen Rentnerjahrgang gelten wird.
( Quelle: Die Zeit (43/2003))
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Vielmehr muss jeder Rentnerjahrgang einen höheren Anteil seiner Rente versteuern.
( Quelle: Tagesspiegel vom 09.05.2004)
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