Wurde also im August 1996 eine Reparatur durchgeführt, begann die Verjährungsfrist für die Reparaturrechnung am 1. Januar 1997 und endet jetzt am Jahresende 1998.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Als er eine halbe Stunde später im Fahrerlager stand, beklagte er die hohe Reparaturrechnung.
( Quelle: Die Welt Online vom 22.05.2004)