Beim Kauf technischer Großgeräte wird immer häufiger auch ein Wartungsvertrag oder eine Reparaturversicherung angeboten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Bei einer Reparaturversicherung wird die Funktion des Gerätes kostenlos wiederhergestellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)