Reparaturversicherung

  1. Beim Kauf technischer Großgeräte wird immer häufiger auch ein Wartungsvertrag oder eine Reparaturversicherung angeboten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Bei einer Reparaturversicherung wird die Funktion des Gerätes kostenlos wiederhergestellt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)