Der Verbraucherverband erfährt in seiner Beratungspraxis immer wieder, daß Verkäufer und Makler den Kaufinteressierten den Abschluß einer Reservierungsvereinbarung anbieten, durch die den Kunden eine Option zum Kauf eingeräumt werden soll.
( Quelle: Die Welt vom 17.01.2005)