Ressortprinzip

  1. Auf einer NOK-Vorstandssitzung im Dezember sollen unter anderem auch die fachlichen Zuständigkeiten der drei NOK-Vize-Präsidenten und der Beisitzer (nach dem Ressortprinzip) geregelt werden. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 07.11.2002)