Wie angenehm legitim ließ sich dann auch verbleibende eigene "Restaggression" mit der notwendigen Reaktion auf die Aggressivität des Feindes begründen und unkenntlich vermischen mit realen Abwehrnotwendigkeiten gegenüber der wirklichen Bedrohung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)