Restitutionsanspruchs

  1. Ob im vorliegenden Falle die Voraussetzungen eines auf dieser Regelung beruhenden Restitutionsanspruchs, der im öffentlichrechtlichen Verfahren zu verfolgen ist, erfüllt sein können, steht nicht zur Überprüfung durch den Senat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)