Restitutionsbescheides

  1. Deshalb liegt es außerhalb seiner Rechtsmacht, die mit dem Erlaß eines Restitutionsbescheides zwingend verbundene Genehmigungsfähigkeit des Kaufvertrages durch eine Anfechtung dieses Bescheides zu beseitigen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)