Restitutionsgrenze

  1. Er bedeutet nichts für aus der Tschechoslowakei Vertriebene, da diesen die aufgrund der Benesch-Dekrete konfiszierten Güter bereits 1945 und 1947 weggenommen worden sind, also vor der gesetzlichen Restitutionsgrenze. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)