Restitutionsvorschriften

  1. Dem korrespondiert eine Erstreckung der unternehmensrechtlichen Restitutionsvorschriften auf Kleinbetriebe (17), etwa des Gaststätten- und Restaurationsbereiches (18), des Hotel- oder Beherbergungsgewerbes (19). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)