Zur Eigentumswahrung im Grundbuch ist es allein deshalb noch nicht gekommen, weil wegen der Gewährleistungsansprüche noch Streit um den hinterlegten Restkaufpreis von 5000 DM besteht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Somit sei der Restkaufpreis von 300 Mio. Euro für die erste Aktien-Tranche immer noch nicht beglichen.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.09.2004)