Restkaufpreises

  1. Im Kaufvertrag heißt es bzgl. des vom Kl. noch nicht gezahlten Restkaufpreises: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Verkäufer hat jedoch offenbar die bereits zu einem früheren Zeitpunkt und insofern verfolgungsneutralen, zugleich einen ganz wesentlichen Teil des Restkaufpreises abdeckenden Forderungen seines Bruders befriedigt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)