Im Kaufvertrag heißt es bzgl. des vom Kl. noch nicht gezahlten Restkaufpreises:
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Verkäufer hat jedoch offenbar die bereits zu einem früheren Zeitpunkt und insofern verfolgungsneutralen, zugleich einen ganz wesentlichen Teil des Restkaufpreises abdeckenden Forderungen seines Bruders befriedigt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)