Die Restkreditermächtigungen muss sich Steinbrück vom Parlament beziehungsweise dem Haushaltsausschuss des Bundestages bewilligen lassen.
( Quelle: n-tv.de vom 29.11.2005)
Auch das Ausnutzen von Restkreditermächtigungen aus dem Vorjahr ändere nichts an diesen Vorgaben.
( Quelle: Welt 1997)