Nach der Restschuldbefreiung müssen sie zurückgezahlt werden, insofern ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenzen besteht.
( Quelle: ZDF Heute vom 07.11.2004)
Ein Grund sei - neben Ursachen wie Arbeitslosigkeit - der einfache Zugang zur Restschuldbefreiung.
( Quelle: n-tv.de vom 24.11.2005)
Wenn sich die Beteiligten vor Gericht nicht einigen, kann der Richter die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung zulassen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Sie verlangt daher, die Restschuldbefreiung für diese Gruppe "sachlich und verfahrensrechtlich" von der Unternehmensinsolvenz zu trennen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)