Leasingunternehmen übernehmen in der Regel keine Restwert-Risiken, sondern wälzen diese auf die Leasingnehmer oder aber auch auf Lieferanten ab, wobei letztere zum Beispiel verpflichtet werden, das Kfz bei Vertragsende zum Restwert zu übernehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)