Anders sieht es hingegen bei der Ermittlung des Restwertes aus.
( Quelle: Die Welt vom 29.03.2005)
Kofler will für die Investition von einer Million Euro eine Verringerung der Pacht und eine Auszahlung des Restwertes für das Gebäude, falls sein Vertrag nicht verlängert wird.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.06.2002)
In leicht abgeschwächter Form gilt dies auch für die nicht ganz so drastische Handhabe bei Anbietern wie ABN Amro, BNP Paribas und der DZ Bank, die für den Fall des vorzeitigen Knock-Outs eine Rückerstattung des verbliebenen Restwertes vorsehen.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.10.2002)