Den Schadensersatzanteil berechnet die Kl. aus den Netto-Raten für die 27Monate lange Restlaufzeit von monatlich 945,61 DM netto, mithin 25531,47 DM, zzgl. des kalkulierten Restwerts von 10624,74 DM, insgesamt also 36156,21 DM.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach Ablauf dieser acht Jahre sind als Absetzung für Abnutzung bis zur vollen Absetzung jährlich 2,5 vom Hundert des Restwerts abzuziehen; § 7 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.
( Quelle: Gesetze: ESTG; UB Media)