So habe der Kreis durch das neue Rettungsdienstgesetz elf neue Stellen schaffen müssen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Nach dem Rettungsdienstgesetz von 1992 legen die Kreise und kreisfreien Städte per Satzung die Gebühren für den Einsatz von Rettungswagen, Notarztwagen und Krankentransport fest.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
So ist es auch im Rettungsdienstgesetz des Stadtstaates verankert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)