Die Rev. der Kl. führte zur Wiederherstellung des Urteils des AtbG. Aus den Gründen:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Hiermit hat das BerGer. entgegen der Annahme der Rev. den Erfindungsgedanken des Gebrauchsmusters richtig und erschöpfend erfaßt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)