Der BGH-Strafsenat folgte mit seiner Entscheidung teilweise den Revisionsanträgen der Nebenklage - also den Anwältinnen von Malik Guendoul, dem Bruder des Getöteten, und von anderen Opfern, die jene Hetzjagd überlebten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.10.2002)