Nach einer am Donnerstag veröffentlichten Revisionsentscheidung des 5. Strafsenats bleibt es beim Schuldspruch.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
In seiner Revisionsentscheidung (Aktenzeichen: 5 StR 223/97) befand der Bundesgerichtshof zwar, der Prozeß gegen den "Life"-Gründer Appel müsse aus formalen Gründen falsche Schöffenwahl wiederholt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)