Bei dieser Sachlage müßte die Sparkasse des Landreises G. - was die Revisionserwiderung verkennt - bei Zahlung der "Aufwandssumme" durch die Bekl. den weitaus größten Teil dieses Betrages unverzüglich an die Kl. auskehren.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch insoweit trägt die widersprüchliche Begründung des BerGer. zur Unvertretbarkeit des Filtereinbaus nicht, was auch die Revisionserwiderung einräumt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)