Das Gericht hat die Revisionsklage von Mitarbeitern von Carl Zeiss gegen die Änderung des Paragrafen 37 des Statuts der Carl-Zeiss-Stiftung abgelehnt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.06.2003)
Anlaß der Entscheidung war die Revisionsklage eines Arztes, der nach seiner Approbation in der DDR zunächst zwei Jahre dort tätig gewesen war.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)