Revisionsklausel

2 下一页
  1. In einer Revisionsklausel wurde vereinbart, dass die Verkürzung nicht in Kraft tritt, wenn nicht von den Tarifparteien sechs Monate zuvor gemeinsam festgestellt werde, dass die Arbeitszeitverkürzung wirtschaftlich vertretbar sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.06.2003)
2 下一页