Dabei machte Geiß keinen Hehl daraus, dass er bei aller vorhandener Effizienz der Zivilgerichtsbarkeit eine Umgestaltung der Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten für dringend nötig hält.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die wachsende Zahl von Hinrichtungen geht zurück auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes von 1995, das die Revisionsmöglichkeiten der Verurteilten einschränkte.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)