Die Bundesrepublik als Bauherr und die mit der Bauplanung beauftragten Architekten trügen eine Mitverantwortung für die Überflutung des Rohbaus während des Rhein-Hochwassers im Jahre 1993.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.04.2001)
Ach wo, es sind die Reste des glücklich überstandenen Rhein-Hochwassers.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)