Vorherrschend sei ein Richterbild mit männlichem Habitus.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.06.2005)
Es ist nur konsequent, wenn wir nach Überprüfung im Einzelfall feststellen, daß ein Richter, der auf der Grundlage des hier nur angedeuteten Normenkreises Recht gesprochen hat, derzeit nicht dem Richterbild des Grundgesetzes entsprechen kann.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)