Die Entscheidung des dreiköpfigen Richtergremiums kann jetzt vor dem Obersten Gericht der USA angefochten werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 06.05.2003)
Die wichtigste Entscheidung müssen die USA fällen mit der Wahl des Prozessortes und des zuständigen Richtergremiums.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.12.2003)
Das Urteil des fünfköpfigen Richtergremiums unter Vorsitz von Wilhelm Hennes (Aachen) ist endgültig und unwiderruflich.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)