Richterin Leonie Brinkema wies dies mit dem Hinweis zurück, Moussaoui, der als sein eigener Verteidiger auftritt, solle zunächst Verhandlungen mit der Anklage aufnehmen.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 20.07.2002)
Richterin Leonie Brinkema deutete diese Worte als ein Plädoyer auf nicht schuldig; der Verteidiger bestätigte diese Interpretation.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.01.2002)