Richterrecht

  1. Auch rechtsfortbildendes Richterrecht ist im wesentl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Sein Resümee war die von Franz Gamillscheg entlehnte These: "Das Richterrecht bleibt unser Schicksal." ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  3. Die Praxis jedoch wird ohnehin vom Richterrecht bestimmt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.01.2003)
  4. Es geht nicht um die Bildung von Richterrecht, sondern um ein auf einem Auslegungswandel beruhende Rechtsprechungsänderung. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Was bislang schon weitgehend Richterrecht war, ist nun gesetzlich festgelegt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)