Auch rechtsfortbildendes Richterrecht ist im wesentl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Sein Resümee war die von Franz Gamillscheg entlehnte These: "Das Richterrecht bleibt unser Schicksal."
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Die Praxis jedoch wird ohnehin vom Richterrecht bestimmt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 30.01.2003)
Es geht nicht um die Bildung von Richterrecht, sondern um ein auf einem Auslegungswandel beruhende Rechtsprechungsänderung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Was bislang schon weitgehend Richterrecht war, ist nun gesetzlich festgelegt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)