Mit dem Hamburger Beschluß und den Richtersprüchen in Stuttgart vergangene Woche ist damit die erste Prozeßrunde gegen mutmaßliche und tatsächliche VertreiberInnen der Radikal 132 beendet.
( Quelle: TAZ 1988)
Zum zweiten sollen die Urteile der Verkehrsgerichte genau beobachtet werden, die die Karlsruher Entscheidung künftig bei ihren Richtersprüchen berücksichtigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)