Riester-Vertrag

  1. Jeder, der eine Lebensversicherung abschließt, ein Häuschen baut oder eine Wohnung kauft, um im Alter mietfrei zu wohnen, sorgt vor, auch wenn er dafür keinen staatlich geförderten Riester-Vertrag abschließt. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 21.08.2003)
  2. Das sind 25,4 Prozent mehr als bei seinem Riester-Vertrag. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2002)
  3. Mit den neuen Konditionen könnten Sie später statt bis zu 20 Prozent des in Ihrem Riester-Vertrag angesparten Kapitals bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent auf einen Schlag entnehmen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.07.2005)
  4. Nein, Rentenzahlungen aus einem Riester-Vertrag können frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.11.2005)
  5. Anspruch auf die staatliche Förderung haben alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte sowie jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.11.2002)
  6. Bei einem normalen Riester-Vertrag ohne Hinterbliebenen-Schutz gilt: Nur der Ehepartner des Verstorbenen kann das angesammelte Vermögen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen, ohne die Steuervorteile oder Zulagen zurückzahlen zu müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.01.2002)
  7. Bei einem normalen Riester-Vertrag ohne Hinterbliebenen-Schutz gilt: Nur der Ehepartner des Verstorbenen kann das angesammelte Vermögen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen, ohne die Steuervorteile oder Zulagen zurückzahlen zu müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.01.2002)
  8. Wer einen Riester-Vertrag bei einer Lebensversicherung schließt, muss zunächst Abschlusskosten zahlen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2002)