Besitzt er selbst einen Riestervertrag, kann er das gesamte Guthaben ohne Kürzung überschreiben lassen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 18.03.2003)
Und Riester-Fonds sind im Todesfall auf einen Riestervertrag des Ehegatten oder kindergeldberechtigten Kindes übertragbar.
( Quelle: Tagesspiegel vom 23.07.2004)