Nach den Vorgaben des Charlottenburger Landesmedizinaluntersuchungsamtes seien alle Hohlräume in Decken, Fußböden und Rohrverkleidungen angebohrt und Vernichtungsmittel in die Löcher gesprüht worden, teilte jetzt die GSW in einem Schreiben mit.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)