"Das Gesetz sieht für die Taten eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor", sagt sein Münchner Rechtsanwalt Roland Hasl.
( Quelle: BILD 1998)
Die Anwälte Wolfgang Kreuzer, Roland Hasl und Hartmut Girshausen warben um Verständnis für die beiden Angeklagten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.05.2002)