Nach dem unwidersprochenen Vortrag der Bekl. betrifft die Rechnung einen Lufttransport von 278 Kartons Sättel nebst Zubehör; die Luftfrachtkosten sind mit 6000 DM und die Rollfuhr mit 1612,27 DM = Rechnungsbetrag fest vereinbart worden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)