Das erreichte ihn vor ein paar Tagen und machte erstmal eine schöne Illusion kaputt: Für den Höhepunkt der Fünften Jahreszeit die Rosenmontagsfeier erteilten die Beamten "keine Ausnahmezulassung nach õ 8 der Lärmverordnung".
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)