Fährt er später als eine Sekunde nach Rotlichtbeginn ein, hat er wegen "qualifizierten" Rotlichtverstoßes mit den verschärften Konsequenzen zu rechnen: 250 Mark Geldbuße, Fahrverbot von einem Monat, Eintragung von vier Punkten.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)