Frau Bittner sollte von ihrem schmalen Salär 338 Mark für einen "Rotlichtverstoß" abzweigen, der nach ihrer Auffassung gar keiner war.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Ein Rotlichtverstoß, welchem die Schätzung eines Polizeibeamten zugrundeliegt, führt nach einem Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) nicht ohne weiteres zur Verhängung eines Fahrverbots (Aktenzeichen 1. ObOWi 272).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)