Besonders eindrücklich ist beispielsweise das Kapitel über die Rolle der Experten des RuSHA bei der Entscheidung, ob ein Zwangs- oder Fremdarbeiter, dem man Geschlechtsverkehr mit einer Deutschen vorwarf, zum Tode verurteilt werden sollte oder nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.06.2003)