Ruanda-Tribunals

  1. Die Statuten des Jugoslawien- und Ruanda-Tribunals enthalten es nicht, und im Statut des neuen Weltstrafgerichts ist es, wie gesagt, zwar aufgeführt aber noch nicht definiert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.03.2003)
  2. In einem offenen Brief an den Chefankläger des Internationalen Ruanda-Tribunals mit Sitz in Aruscha (Tansania) hat Professor Filip Reyntjens von der Universität Antwerpen seine Mitarbeit aufgekündigt. ( Quelle: Die Welt vom 15.01.2005)
  3. Wichtig war die Entscheidung des Ruanda-Tribunals 1998, in dem Vergewaltigung und Folter explizit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgeurteilt wurden. ( Quelle: DIE WELT 2001)